Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Jeder Mensch hat die Verantwortung für sein Leben und auch für sein Sterben.
Eine Patientenverfügung ermöglicht es, Verantwortung vorausschauend wahrzunehmen. Sie bietet den Ärzten und An- und Zugehörigen eine wichtige Entscheidungshilfe und Entlastung, wenn der Betroffene selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die Patientenverfügung hält fest, wie sich ein Patient entschieden hätte und ermöglicht es, in seinem Sinne zu handeln.
Mit einer Vorsorgevollmacht ernennt man einen oder mehrere Vertrauenspersonen zu seinen Stellvertretern. Sie sind die Garanten dafür, dass die Wünsche und Vorstellungen des Patienten so berücksichtigt werden, wie sie in der Patientenverfügung niedergelegt sind und mit den Bevollmächtigten besprochen wurde.
Für das Abfassen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht ist eine Beratung nicht zwingend erforderlich. Sie hat sich jedoch als sehr sinnvoll erwiesen, da meist viele Fragen auftauchen, die sich am besten in einer persönlichen Beratung beantworten lassen.
Wir führen erste Beratungen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, nach vorheriger Terminvereinbarung, in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause durch.